hi, schaltest du "tagesguck" ein...
sie haben berichtet, daß die richterin kein solches urteil o. dgl. gesprochen hat, sondern anmerkte, daß die in d aufgewachsene frau damit hätte rechnen müssen, daß der in marokko aufgewachsene mann im bedarfsfall seine religiös verbrieften rechte, (laut sure 4: die frau bei drohender/tatsächlicher auflehnug gegen ihn sie zuerst zu ermahnen, ihr die ehelichen rechte zu verweigern und wenn all das nichts nützt, sie auch zu schlagen)auch in anspruch nehmen würde. die richterin hatte im nachgang diese äußerung bedauert und ihr wurde ja auch wegen befangenheit der fall entzogen.

ehegatten (frauen wie männer) zu "importieren" birgt gewisse risiken...