Soweit ich weiß, steht im Koran, dass der Mann das Recht hat, seine Ehefrau zu recht zu weisen, ihr aber keine Schmerzen zufügen darf. Damit dürften Schläge wohl auszuschließen sein.
Nur ganz kurz zu Beschluss und Urteil: Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, hier zum Beispiel: Härtefall ja oder nein, während im Urteil, hier Ehescheidung, ganz oder teilweise abschließend entschieden wird.