Trotzdem ist es das Recht der Richterin auf die kulturellen Unterschiede hinweisen, letztendlich hat sie ihre Meinung gesagt, das ist ihr gutes Recht, auch wenn sich sich vollkommen blöd ausgedrück hat. Wie kann sie eine Sure aus dem Koran zitieren, die so überhaupt nicht existiert. Im übrigen kann sie gar kein Urteil gesprochen haben, da sie die Härtefallscheidung abgelehnt hat. Dies geschieht in Beschluss- und nicht in Urteilsform. Die Medien haben jedenfalls mal wieder auf der ganzen Linie erreicht was sie wollten, nämlich einen einzelnen Satz vollkommen aus dem Zusammenhang gegriffen und sich dann daran hochgezogen. Trägt nicht gerade zur allgemeinen Vökerverständigung bei.