Eine 26-jährige Deutsch-Marokkanerin wollte eine Härtefall-Scheidung, weil ihr Noch-Mann sie vor der Trennung geschlagen und misshandelt hatte und sie auch nach dem Auszug aus der ehelichen Wohnung noch bedrohte. Die Richterin lehnte eine Härtefall-Scheidung jedoch mit der Begründung ab, dass die körperliche Züchtigung der Ehefrau laut Koran rechtnes wäre, stellte damit also die Sharia über das deutsche Gesetz. Und das gab natürlich heilige Aufstände, ganz besonders Herr Stoiber muss kurz vorm Infarkt gestanden sein...
Juristischer Gruß
Susanne