Eine Altersgrenze gibt es nicht, aber eine Einkommensgrenze. Evtl. kriegt deine Oma nicht genug Rente, um diese Grundversorgung von 600,-- glaubhaft tragen zu können?
Eigenartig ist die Aussage, die Studienleistungen würden nicht ausreichen, wenn er bereits die Zulassung einer deutschen Uni hat; sicher hat er doch dort sein Bac, von der Zeugnisanerkennungsstelle abgesegnet, zur Bewerbung vorgelegt und ist eben deshalb angenommen worden? Wirklich raten kann ich euch da auch nicht, evtl. wäre es sinnvoll, wenn er freundlich und höflich nachfragt, warum seine Leistungen von der Botschaft als nicht ausreichend erachtet werden, wenn sie der Uni gereicht haben.
Sonst gäbe es wohl noch das Mittel der Remonstration, aber das ist, soweit ich gehört habe, ein langer und steiniger Weg. Frag doch mal - sofern die Seite schon wieder den Baustellenzustand verlassen hat - bei
www.info4alien.de nach oder, falls da immer noch gebaut wird, wenigstens bei
http://www.binational-in.de/diskussion.html.Gutes Gelingen wünschender Gruß
Susanne