Ja und vieles verwirrt.
Vor allem, wenn es nicht stimmt!
Es wurde mehrfach (aus gemachter Erfahrung gesagt), dass ein T, der einen Titel ( unbefristet, oder befristet) hat, KEIN Visum zu Urlaubszwecken in der CH benötigt.
Du aber schreibst rein, dass Du es anders weisst und zitierst einen Text mit Quelle.
Und das war das, was ich so gar nicht verstehen konnte.
Was ich ja auch schrieb und was keineswegs mit, wie Du sagtest, aufregen zu tun hatte.
Ganz ehrlich und MEINER Meinung nach: holt man sich am besten selbst Infos bei zuständigen Stellen ein und nicht im Forum.