Ich frage mich manchmal wirklich, wo solche Infos von Dir herkommen........
Ich hatte bereits geschrieben, dass zu Urlaubszwecken kein Visum benötigt wird, ebenso schrieb Katousti, dass sie die gleiche Erfahrung gemacht hat.
Auch gab es dieses Thema vor langer Zeit hier im Forum, damals gab es auch schon die Auskunft, dass ein T, der eine Aufenthaltserlaubnis, ob befristet oder unbefristet zu Urlaubszwecken, die nicht länger als 3 Monate dauern, KEIN Visum benötigt.