Hier noch die Info der CH-Botschaft in Berlin:
Die Person ist nicht Visapflichtig wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Visumbefreiung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem vom BFM akzeptierten, gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA-Staats, von Andorra, Kanada, Monaco, San Marino oder den USA, sofern der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauert und einer der folgenden Aufenthaltszwecke vorliegt: Tourismus, Besuch, theoretische Ausbildung (Studium, technische Kurse, die ein schweizerisches Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Lieferung von technischen Einrichtungen entweder für die eigene Belegschaft organisiert oder den ausländischen Kunden anbietet; theoretische Kurse, die ein schweizerisches Unternehmen für seine im Ausland beschäftigten Mitarbeiter organisiert), geschäftliche Besprechungen, medizinische Behandlung und Kuraufenthalt, Teilnahme an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen, Personen- oder Warentransporte in oder durch die Schweiz (Transit), die ein Chauffeur im Dienst eines Unternehmens mit Sitz im Ausland durchführt, vorübergehende Berichterstattung für ausländische Medien sowie Erwerbstätigkeit ohne Stellenantritt, sofern diese innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 8 Tage ausgeübt wird, ausgenommen Tätigkeiten im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, des Gastgewerbes, des Reinigungsgewerbes in Betrieben und Haushalten sowie des Überwachungs- und Sicherheitsdienstes;
Mit freundlichen Grüssen
Fulvio Conci
Schweizerische Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A, 10557 Berlin
Deutschland
Tel. : +49 30 391 400 81
Fax : +49 30 390 10 30
fulvio.conci@eda.admin.ch www.botschaft-schweiz.de