Mir wurden die Infos so gegeben, das man immer ein Visa benötigt. Die Begründung dazu war: die Schweiz ist noch kein Schengen - Vollanwenderstaat und gehört nicht zu den EU Ländern.
Wer benötigt Visa ?
VISUM ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) unter Reisepass aufgeführte Länder;
(b) alle nord-, süd- und mittelamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten (ausgenommen Belize, Bolivien, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kolumbien, Kuba und Peru, die ein Visum benötigen);
(c) Andorra, Australien, Brunei, Estland, Fidschi, Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Salomonen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn und Vatikanstadt;
(d) Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Ehem. Jugosl. Rep. Mazedonien und Türkei sind nur dann von der Visumpflicht befreit, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU, Island, Norwegen, den USA oder Kanada haben.
REISEPASS ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder mit gültigem Personalausweis;
(b) Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Slowakische Republik und Zypern mit gültigem Personalausweis.
Benötigte Unterlagen
für Visa:
(a) 1 Antrag.
(b) 1 Passfoto.
(c) Gültiger Reisepass (sollte zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz noch min. 3 Monate Gültigkeit haben).
(d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(e) In einigen Fällen auch Einladung (muß von der kantonalen Fremdenpolizei genehmigt sein) oder Nachweis der Geschäftsverbindungen.
(f) Ggf. Meldezettel, Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungskarte.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit:
Ca. 3 Wochen, abhängig von der Nationalität
Visagebühren:
24,00 Euro.
Die Gebühren sind vom jeweiligen Wechselkurs abhängig und können sich deshalb kurzfristig ändern.
Gültigkeitsdauer:
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Kommentar:
Wer wiederholt in die Schweiz einreist, ohne die Absicht zu haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, muss sich bei der Fremdenpolizei melden,
wenn der Aufenthalt insgesamt 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten überschreitet.
Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung einreisen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.
Weitere Informationen:
Schweizer Botschaft (Berlin)
Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit der Angaben kann leider keine Haftung übernommen werden.
http://www.languagecourse.net/de/visa/switzerland.php3Claudia