wenn er ein visum hat nicht da brauch er eine erlaubniss,durchreisen darf er ohne visum.Aufenthalt ohne visa nur wenn er eine aufenthaltsgenehmigung hat.aber für 100%ige aussagen lieber an der schweizer zollbehörde anrufen.
aber in dem fall glaube ich bräuchte er ein visa da er ja nur ein urlaubsvisa hat..


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...