...Denn wenn die Stellungsnahme nach Tunis geht dann steht das von der AHB drin, ja oder nein...
Gibt es bei Euch eine Ausländerheiratsbehörde - oder meinst Du ABH? :-)
...Hochzeit in Deutschland geht relativ schnell über die Bühne wenn man alle Papiere zusammen hat, bei uns mit allem Besorgen, Legalisieren, etc nur ca 6 Wochen...
Ich wage es sogar zu behaupten, daß im Idealfall alles zusammen in knapp 2 Wochen über die Bühne gehen kann: Einreise mit Touristenvisum und Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland, parallel dazu besorgt in Tunesien jemand mit Vollmacht die notwendigen Papiere (ca. 2 Tage) und sendet sie nach Deutschland (oder man beschafft sie selbst vorher und nimmt sie gleich mit). Die Legalisierungen in Tunis können an einem Tag erledigt werden, Beschaffung der Geburts- und Meldebescheinigungen ebenfalls. Nur, wenn der Paß erst noch ausgestellt werden muß, dauert der Vorlauf ca. 10-14 Tage länger.
Hier ist jedoch der Ablauf des normalen, offiziellen, Weges, so wie ihn selbst erfahren habe (Eheschließung in Deutschland):
Tag 0: Entschluß zur Heirat
Tag 1 (Fr): Beantragung Paß
Tag 4 (Mo): Beschaffung Geburtsurkunde + Meldebescheinigung
Tag 13 (Mi): Erhalt des Passes
Tag 14 (Do): Legalisierungen in Tunis
Tag 19 (Di): Übersetzung der Dokumente (in DE)
Tag 21 (Do): Abgabe der Anmeldung zur Eheschließung (in DE)
- und - Beschaffung der Meldebescheinigung (in DE)
Tag 22 (Fr): Das Standesamt schickt den Antrag auf Freistellung von der Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses an das OLG
Tag 25 (Mo): Abgabe Visumsantrag zur Eheschließung
Tag 29 (Fr): Freistellung kommt zurück vom OLG
Tag 34 (Mi): Visumsantrag erreicht die ABH als Faksimile
- und - Zahlungsaufforderung durch das OLG trifft ein (in DE), nach der Vorlage des Einzahlungsbeleges beim Standesamt  ist die Eheschließung offiziell angemeldet und wird der ABH bestätigt
Tag 35 (Do): die ABH holt eine Auskunft aus dem Strafregister ein
Tag 42 (Do): der Visumsantrag erreicht die ABH als Original
Tag 49 (Do): der Strafregisterauszug erreicht die ABH
Tag 54 (Di): Abgabe der Verpflichtungserklärung
Tag 55 (Mi): Stellungnahme der ABH geht an das BVA in Köln
Tag 57 (Fr): BVA gibt die Stellungnahme ins Online-System ein
Tag 60 (Mo): Die Botschaft in Tunis erhält die Stellungnahme
Einige Verzögerungstage entstanden durch die unglückliche Lage von Feiertagen wie Wochenende, Ostern, Himmelfahrt, sowie die Abgabe der VE erst 5 Tage nach dem Rücklauf des Strafregisterauszuges - nach meiner Einschätzung könnten da also im Idealfall noch um die 10-14 Tage herausgeholt werden, und weitere 10-14 Tage, wenn der Paß bereits ausgestellt ist, das macht dann zusammen eine Prozedurdauer von 5-6 Wochen, schneller dürfte es nicht zu schaffen sein.