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Frage zur Familienzusammenführung #196643
28/02/2007 10:57
28/02/2007 10:57
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joela Offline OP
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hallo!
ich suche dringend Hilfe, was die Zusammenführung von Familien betrifft(Fragebogen-Unterlagen). Eine Freundin hat mir diese Emailadresse gegeben und meinte, dass ich hier bestimmt etwas finden werde. Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: joela] #196644
28/02/2007 11:10
28/02/2007 11:10
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Ja, erzähl doch mal ein bisschen mehr, denn Infos brauchen wir auch, jeder Fall ist anders.
Alter von Euch, wo wollt ihr heiraten etc

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: joela] #196645
28/02/2007 12:26
28/02/2007 12:26
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Yuliya Offline
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Ich kann mir zu Candela nur anschließen, wenn du Hilfe für Eure spezielle Situation brauchst.

Im Allgemein kannst du einiges in den Links von Claudia lesen - schau einfach in dem Verzeichnis oben.
Noch paar Infos kannst du auf der Seite von Deutsche Botschaft in Tunis finden. Dort gab es auch (wenn ich mich richtig erinnere) 4 seitige Vorlage (Form) die man bei Familienzusammenführung ausfüllen soll.

Und sonst herzlich wilcommen hier im Forum

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: joela] #196646
01/03/2007 16:14
01/03/2007 16:14
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ich habe dir eine PM geschickt.

Claudia

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: joela] #196647
02/03/2007 10:12
02/03/2007 10:12
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sachsen1007 Offline
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Hallo !
Also wir haben es ja gerade hinter uns. Also tunesische Heiratsurkunde übersetzen und dann im Guvernorat und im Ministerium legalisieren lassen. Wird eigentlich immer sofort gemacht. Gebühr 7-15 Dinar , glaube ich.
Dann am Morgen zwischen 8-9 Uhr in die Schlange am deutschen Konsulat anstellen. Abgabe zur Lagalisierung der Urkunde durch Konsulat (20,00 Dinar?). Gegen 13.30 Uhr Abholung der Urkunde. Nächster Tag,leider nicht am gleichen Tag möglich, wieder am Morgen zur Botschaft zur Stellung des Visaantrages auf Familienzusammenführung. Meine Frau sagte mir, dass ihr sehr nett und gut geholfen wurde. Es wurde nur gefragt, wann und wo wir uns kennengelernt haben, wie oft ich in TN war und ob sie jemanden aus meiner Familie kenn? Das wars! (würde meine Liebe jatzt sagen!) Visum kostet zur Zeit 60,00 Euro die in Dinar bei der Abholung zu zahlen sind (??)
Dann beginnt das warten,bis Du hier zur Ausländerbehörde geladen wirst. Bei mir, vorlage PA und Mietvertrag der Wohneung. Frage (wohl mehr retorischer Art)."Sie haben wohle Ihre Frau im Urlaub kennengelernt?" Bei anderen aus dem Forum gab es hier wohl auch schon mehr Fragen?!
Gnau drei Wochen nach der Abgabe des Antrages bekam meine Frau den Anruf aus dem Konsulat, dass sie ihr Visum abholen kann!
Morgen um 18.00 Uhr landet sie in Düsseldorf!!!!
Sorry für die Länge meiner Antwort und viel Glück!!!


norbi
Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: sachsen1007] #196648
02/03/2007 18:27
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dreamfighter Offline
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Herzlichen Glückwunsch.
hoffe ich kann das auch bald schreiben, das mein Schatz kommt...

Habt ihr in Tunesien oder in Deutschland geheiratet?


Hold fast to Dreams, for it Dreams die
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~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~
~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: dreamfighter] #196649
02/03/2007 22:21
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man das geht bei euch so schnell alle

in berlin nach auskunft aus forum und nach nachdruck bei der abh, kam die info bearbeitungszeit 6 monate

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: ameiseN] #196650
02/03/2007 22:35
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pflichte ich ameise nur bei wir haben erstmal nen termin mitte märz und wie lange es dann noch dauert inschallah. und mein mann hat im november den antrag gestellt tztz.
manchmal komme ich echt ins grübeln was so abläuft naja kann man nix machen nur warten. und hier ist es auch so das man einen termin dann bekommt zusammen und erst dann nen mietvertrag c.c.t. vorlegen muss. andere bundesländer andere sitten....

Last edited by bandy; 02/03/2007 22:43.

BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: sachsen1007] #196651
02/03/2007 22:37
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achso meine freundin ihr mann hat gestern sein visa bekommen und hehe bei fzf ist keine visagebür zu entrichten er hat nix bezahlt..... und mein mann hat mir das auch bestätigt habe ihm gefragt. und meine freundin hat ne mail in die botschaft geschickt und ihr wurde gesagt die 60 euro fallen nur an wenn es ein besuchsvisa ist für familienzusammenführung muss man nix bezahlen und hehe ihr mann hat sein visa und brauchte nix zu zahlen.

Last edited by bandy; 02/03/2007 22:40.

BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196652
03/03/2007 13:08
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Familiennachzug

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geht vom Grundsatz davon aus, dass ein Aufenthaltstitel an einen Ausländer nur erteilt werden darf, wenn der Aufenthalt in Deutschland einem bestimmten Zweck dient. Regelungen über die Aufenthaltsgewährung aus familiären Gründen finden sich im 6. Abschnitt in den §§ 27 - 36 AufenthG.

Die Regelungen zum Familiennachzug stellen eine Ausprägung von Artikel 6 des Grundgesetzes dar. Hiernach stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Aus diesem Grund stellt der Wille zur Aufnahme oder Fortsetzung der Führung einer familiären Lebensgemeinschaft die Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Aufenthaltsrecht dar.

Des weitern gibt es eine EU-Richtline (Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung) die einen rechtlichen Rahmen für die Regelungen des Familiennachzug für Drittausländer absteckt. Die Richtline muss bis zum 3. Oktober in nationales Recht umgesetzt werden (Artikel 20).

§ 27 Abs. 1 AufenthG entspricht inhaltlich der Regelung des § 17 Abs. 1 Ausländergesetzes (AuslG). Durch die Zweckbestimmung des Aufenthaltsrechtes kommt auch zum Ausdruck, dass das Aufenthaltsrecht so lange von dem Recht des hier rechtmäßig lebenden Angehörigen abhängig ist, bis der nachziehende Ausländer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt (strenge Akzessorietät 1). Der Aufenthaltstitel wird bis zur Eigenständigkeit des Rechts also nur dann verlängert, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft weiter besteht.

Ein Ehegatten- und Familiennachzug setzt im allgemeinen einen gesicherten Aufenthaltsstatus des bereits in Deutschland lebenden Angehörigen voraus. Handelt es sich dabei um einen Ausländer, so muss dieser im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sein. Handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, so tritt an die Stelle des Aufenthaltstitels der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet.

Die genauen weiteren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Familiennachzug oder für einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Nachzugswunsch unterscheiden sich sehr stark nach dem Aufenthaltsstatus des hier lebenden Teils und können daher im Einzelfall nicht innerhalb eines Stichwortes abschließend erläutert werden.



Dies könnte Sie interessieren:

* BVerfG: Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß.



1 Akzessorietät -> Abhängigkeit des Nebenrechtes zu dem zugehörigem Hauptrecht.

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/familiennachzug.html

http://www.buema.net/auslr1.htm

Claudia

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196653
06/03/2007 20:03
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ich muss mal hier schreiben, mag nicht einen neuen beitrag senden

ich habe in den letzten zwei wochen mehrfach eine email an unsere abh (labo) hier in berlin gesendet um auskunft zu erhalten ob der antrag von meinem mann vorliegt oder schon in bearbeitung ist und wann ich nun die fehlenden unterlagen einreichen kann

heute erhielt ich die antwort die stellungsnahme sei am heutigem tag nach tunis gesandt wurden und in die nächsten zwei wochen wird mein mann halt angerufen werden

HILFE? ich versteh das nicht, muss ich meine gehaltsnachweise nicht vorlegen? muss ich nicht fragen beantworten?

wie darf ich darf ganze jetzt werten?

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: ameiseN] #196654
06/03/2007 20:30
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du das musste ich auch nicht und komme dieselbe stadt.
wenn es soweit ist und die alb was möchte schickt sie dir nen termin wie gesagt es dauert bis zu sechs monaten jetzt.
und meine freundin hat fast fünf monate gebraucht und ich selbst mit meinem mann bin auch noch nicht durch die bearbeitung und es läüft seit november 2006......


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196655
06/03/2007 20:40
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warte ich kopier mal hier rein was die dame mir schrieb, also für mich hört sich das nach entgültig an, also das die bearbeitung fertig sei

Sehr geehrte Frau xxx,

Ich nehme Bezug auf Ihr o.a. Schreiben und bin der zuständige
Sachbearbeiter für den Vorgang Ihres Ehemannes. Die Stellungnahme
in Bezug auf den Einreisevorgang Ihres Ehemannes ging am heutigen
Tage an die deutsche Botschaft Tunis. Ich denke, dass Sie
innerhalb der beiden nächsten Wochen einen Bescheid von dort
erhalten müssten. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

xxx

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196656
06/03/2007 20:41
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aber wie kann es dann sein das andere hier schrieben,dass ihr visa nach abgabe in tunis schon nach 2 wochen manchmal 3,4 bewilligt wurde?!
Macht das dann einen so großen unterschied wenn man ein Heiratsvisa beantragt und schon einen Heiratstermin in Deutschland hat??
Finde das alles schon sehr verwirrend


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: Lyle Nhary] #196657
06/03/2007 21:22
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heiratsvisa? bin schon verheiratet, ist das visa zur familienzusammenführung

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: ameiseN] #196658
06/03/2007 21:24
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ja schon klar,das weiß ich ja,deshalb meine gegenfrage ob zwischen den beiden dingen so ein unterschied ist was das zeitliche anbelangt,das wären dann ja wahnsinnige unterschiede,dann würde es doch jeder anderstrum machen und erst in deutschland heiraten oder?!


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: Lyle Nhary] #196659
06/03/2007 21:32
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hm zeitlich gibt es unterschiede und von den papieren her auch

ich glaub alle die in berlin wohnen sollten hier heiraten, weil es sinnvoller und nicht so langwierig ist

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: ameiseN] #196660
06/03/2007 21:49
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WIE BITTE??????


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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196661
06/03/2007 21:53
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Hehe das vergiss mal ganz schnell bin zwar noch nich so lange verheiratet fast nen halbes jahr aber alle die ich kenne haben schon ne menge durch und da ist es auch egal ob man im öffentlichen dienst ist oder nicht weiss wovon ich rede lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196662
06/03/2007 22:12
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ui ich steh oder sitz hier auf meiner leitung

was meinst du denn? war ja nur meine ehrliche meinung

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: ameiseN] #196663
06/03/2007 22:20
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hab dir ne pn geschrieben


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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196664
07/03/2007 09:04
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Guten Morgen!
Ja hallo, wenn ich dass hier so lese haben wir wirklich großes Glück gehabt. Meine Frau ist nun am Samstag pünktlich um 18.00 Uhr in Düsseldorf gelandet.
Also ich versteh auch nicht, warum es bei einigen so lange dauert bis sie ihr Visum erhalten. Meine Frau hat den Antrag wie schon gesagt am 01. Februar 07 abgegeben, am 19.02.07 war ich bei der ALB und am 21.02.07 bakam sie den Anruf, dass sie das Visum abholen kann. Übrigens ist es richtig, dass sie für das Visum auch keine Gebühr bezahlt hat,dafür aber 69,00 Dinar (?) für die Lagalisierung der Heiratsurkunde im Konsulat.
Drücke allen die die schon so lange warten, wie z.B. Du Bandy! Warum :


norbi
Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: sachsen1007] #196665
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Hallo und guten Morgen.Das freut mich ja für Euch das das so schnell geklappt hat. Ich wünsche deiner Frau eine schnelle Eingewöhnung und euch zusammen alles Glück dieser Erde.Gruss Siggi.

Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: sachsen1007] #196666
07/03/2007 11:57
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norbi da kannst du was von glück sagen das es bei dir so schnell ging na ich hoffe mal das ich meinen mann auch bald in die arme nehmen kann.
auch ich habe damals von der alb eine info bekommen alles in bearbeitung tralala aber die in tunis sagen dann doch das letzte wort ist so. mein mann hatte seinen termin da wussten die hier noch garnix von ca. drei wochen später bekamm ich dann auch einen termin da haben die den erst hier zugestellt bekommen in der alb. soviel dazu.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Frage zur Familienzusammenführung [Re: bandy] #196667
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Klingt für mich trotzdem so, als ob der Mann von AmeiseN einreisen darf in den nächsten Tagen. Denn wenn die Stellungsnahme nach Tunis geht dann steht das von der AHB drin, ja oder nein.
Hochzeit in Deutschland geht relativ schnell über die Bühne wenn man alle Papiere zusammen hat, bei uns mit allem Besorgen, Legalisieren, etc nur ca 6 Wochen.

AmeiseN ich drück dir die Daumen!

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