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Re: deutsche Staatsbürgerschaft
[Re: chadisha]
#196317
24/02/2007 12:18
24/02/2007 12:18
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
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hier
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Antwort auf:
Er musste seinen tun.Pass beim Landratsamt abgeben und dort unterschreiben, dass er bereit ist auf die tun.Staatsbürgersch. zu verzichten. Der Pass wurde zum tun.Konsulat in München geschickt, die haben ihn dann postwendend meinem Mann wieder zugeschickt.
Es ist genau so, wie chadisha es beschreibt.
Die Bereitschaft, auf die bisherige Staatsbürgerschaft (in dem Fall die tunesische) zu verzichten, muss vorliegen wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte. Der Pass wird zusammen mit einem in Deutsch und Arabisch verfassten Schreiben, in dem steht, dass man die Staatsbürgerschaft ablegen möchte, sowie in der Regel einer Geburtsurkunde des Vaters den tunesischen Behörden (bzw. Konsulat) zugestellt. Diesen Schritt muss man machen. Dem steht aber nun das tunesische Gesetz entgegen, nach welchem es nicht möglich ist, aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Es gibt noch ein paar andere Länder (ungefähr sieben), bei denen das so ist, und die deutschen Behörden wissen das auch. Deshalb erwirbt der Betreffende die deutsche Staatsbürgerschaft unter gleichzeitiger Beibehaltung seiner bisherigen Staatsbürgerschaft. Im Pass wird nicht eingetragen, dass man zwei Staatsangehörigkeiten hat, aber wenn man sich beispielsweise eine Aufenthaltsbescheinigung am Wohnort ausstellen lässt, dann steht dort unter Staatsangehörigkeit "Deutsch Tunesisch". Viele eingebürgerten Tunesier wollen das nicht glauben und denken, wenn sie ihren Pass nicht wieder auf dem Konsulat abholen (sofern er nicht zugeschickt wird), dann habe sich das "Problem" erledigt, und sie seien nur Deutsche und keine Tunesier mehr. Das ist aber falsch, denn Pass und Staatsangehörigkeit sind nicht das Gleiche. Man kann seinen Pass verlieren oder vernichten und verliert dennoch nicht seine Staatsangehörigkeit. Der "neue Deutsche" ist also auf jeden Fall immer noch Tunesier, weil sein bisheriges Land (TN) das nicht anders akzeptiert und sein neues Land (D) dies hinnehmen muss. Dies hat zur Folge, dass er sich bei einer Reise nach TN auch immer zusätzlich zum deutschen Pass mit dem tunesischen Pass ausweisen muss, um keine Probleme mit den tunesischen Behörden zu bekommen (betrifft vor allem die Ausreise). Wer andere Erfahrungen gemacht hat, hat vielleicht einfach nur Glück gehabt, aber das Gesetz ist so. Also: Einmal Tounsi, immer Tounsi! Und das setzt sich dann durch alle Kinder und Kindeskinder so fort... 
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