hallo yulia,
soweit ich weiß, sind tickets vor dem ersten geltungstag erstattbar, am oder nach dem ersten geltungstag wird von der erstattung eine pauschale von € 15,00 einbehalten.
es gibt allerdings auch tickets die weder erstatt- noch umbuchbar sind!!! dies ist meistens der fall bei sparpreisen, sondertickets, tickets mit fester zugbindung, etc. wenn das ticket angefahren wurde, wird nur (wenn) die ungenutzte teilstrecke unter abzug der stornogebühr erstattet.
du solltest dich auf jeden fall aber beim ticketkauf am fahrkartenschalter oder in einem reisebüro mit db-lizenz(die bahntickets austellen können) nach den genauen bedingungen erkundigen.
vielleicht hilft dir das schon mal weiter.
lg, alibaba