wir haben damals für seine papiere die liste der deutschen botschaft abgearbeitet, alles übersetzen und beglaubigen lassen.
bei der eheschließung in TN:
- deutsche meldebescheinigung nicht älter als 4 wochen
- er benötigte keine, nur seinen pass
- EFZ nicht älter als 6 monate (legalisierung in D nicht vergessen und vor der eheschließung noch in der deutschen Botschaft in Tunis bestätigen lassen!)
- internat. Geburtsurkunde nicht älter als 21 tage
- er benötigt ebenfalls eine abschrift seiner geburtsurkunde, die ebenfalls nicht älter als 21 tage sein darf

lg
feivel