Ja, weil diese Bedingungen nämlich bis zur Hochzeit noch gelten - danach ist die Wohnraumgröße unbeachtlich und das Gehalt ebenfalls, soweit nicht bereits ein Familienmitglied mit staatlichen Leistungen unterstützt wird. Die Verpflichtungserklärung gilt aber für den Zeitraum DAVOR (danach wäre keine mehr nötig, da Du gegenüber dem Ehepartner dann eh' gesetzlich unterhaltspflichtig wärest).