...es ist letztendlich nichts anderes als ein touristenvisum, nur das du als besuchsgrund "eheschließung"...
Das ist nicht ganz richtig, zwar erfüllt es zunächst dieselbe Funktion, danach aber eine andere, die sich z.B. auch darin äußert, daß nicht die Botschaft, sondern die Ausländerbehörde über den Antrag entscheidet und eine völlig andere Rechtsgrundlage besteht. Als Folge werden auch die Voraussetzungen für die Visumserteilung ein bißchen anders betrachtet und beurteilt (Einkommen, Wohnsituation, Arbeit/Vermögen des Antragstellers, etc.).
Wohlgemerkt, das gilt für ein echtes Heiratsvisum nach bereits feststehendem Hochzeitstermin, alles andere wäre in der Tat nur ein Touristenvisum, ob nun mit oder ohne "Eheschließung" als Besuchsgrund...