hallo,

die deutsche botschaft sagt, ein tunesier braucht um ein visum für deutschland zu bekommen unter anderem

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Antwort auf:

3) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland
wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der zuständigen
Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation /
Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird.
In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur
Erläuterung des Reisezwecks.
Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten),
ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der
Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.




ich les das also so, dass keine verpflichtungserklärung notwendig ist, wenn er genug geld hat.
weiss zufällig jemand, was "genug" ist, bzw. wie das funktioniert. reicht es, wenn er z.b. die letzten 3 monate genug verdient hat.. so hört sich das meiner meinung nach an.. oder möchte die botschaft das geld haben, bis er wieder in tunesien ist? angeblich muss(te) man für ein visum für frankreich 10000 euro bei der botschaft abliefern.

Sandy


primus in orbe deos fecit timor

http://tbolba.myminicity.com/