Antwort auf:

Hallo !!!
Meine Tochter ist auch halb-halb und hat beide Pässe !
Bei der Ausländerbehörde sagte man uns, das sie sich mit dem 21. Lebensjahr für eine der beiden Nationlaitäten einscheiden muß.



da wurdest du meines Wissens falsch informiert. Bei unseren älteren Kindern (geb. 1973 u. 1978) war das anfangs noch so, dass sie als Kinder beide Pässe hatten und sich später für eine Staatsbürgerschaft hätten entscheiden müssen. Anfang der 1980er Jahre kam eine Gesetzesänderung, von da an dürfen die Kinder beide Staatsbürgerschaften behalten, auch als Erwachsene.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)