...welche Interpretatoren das sind...

aus Gründen der Unvorengenommenheit bevorzuge ich kein bestimmten, sondern lasse mich allein von Textstellen in der Häufigkeit ihrer Referenzierung leiten, wobei ich sowohl deutsch- als auch englischsprachige Textstellen einbeziehe.

Ohne jetzt lange zu suchen, hier eine unsortierte Auflistung einiger Text/Diskussionsstellen zum Thema
(bitte dort gegebenfalls dann Links und Aussagen weiter folgen):

http://www.iphpbb.com/foren-archiv/18/11...-47989-870.html
http://enfal.de/63fr1.htm
http://www.rache-engel.com/phpBB2/printv...272e9e71dbed783
http://drupalmalaysia.org/Islam/Muslim_Family
http://www.maroczone.de/portal/postt8949.html
http://www.moslem.at/cgi-bin/forum/showthread.php?p=2239
http://www.geocities.com/koraninfo/eingliederung.htm
http://en.wikipedia.org/wiki/Ahl_al-Kitab
http://www.religionsforum-wogeheichhin.de/t487f24-Konvertieren.html
http://forum.gofeminin.de/forum/actu1/__f640_actu1-Muslimische-Frau-christlicher-Mann.html

Allerdings sehe ich, wie schon geschrieben, unterschiedliche
Auffassungen und Interpretationen eher als nachrangig an, denn vorranging geht es nicht um theoretische, sondern praktische Überlegungen zur realen Situation, hier habe ich insbesondere die gesetzliche Situation genannt, die ich sogar noch erweitere um die gesetzlichen Vorschriften zur Erziehung von Kindern. Doch allein die gesetzlichen Vorschriften zur Stellung der Frau machen die tatsächliche Relevanz der islamischen Vorschrift unbedeutend, denn in der Realität ist es eben nicht so, daß ein Mann seiner Frau die Religionsausübung ge- oder verbieten darfm oder sie zum Geschlechtsverkehr zwingen oder schlagen darf. Ebensowenig darf ein Mann oder eine Frau allein über die Religionserziehung des gemeinsamen Nachwuchses entscheiden, und wenn das Leben in einem Lande stattfindet, das als Rechtsgrundlage nicht die Scharia, sondern eine an der Menschenrechts-Charta orientierte Gesetzgebung hat (oder gar dediziert laizistisch ist, wie z.B. Frankreich), dann sind dort die islamischen Vorbehalte und Überlegungen schlicht unwirksam, soweit sie nicht der Rechtslage entsprechen. Insofern greift dann der vom Islam erhobene Anspruch selbst dann zu kurz, wenn beide Partner ihn befolgen wollen und sich dadurch in den Gegensatz zum Staatsrecht setzen (da der Staat im Zweifelsfalle auch das Sanktionsrecht in eine Familie hinein hat, ebenso wie in der Scharia, doch in entgegengesetzer Wirkung).

Das bizarre an der Sache ist es ja gerade, daß durch die Heiratsregelung keinerlei Vorteil geschaffen werden kann, der nicht durch bestehende Gesetze bereits in noch größerem Umfange gegeben ist - natürlich gilt dies nicht für alle Staaten, doch zumindest für alle die, in denen die europäischen Forumsmitglieder wohnen. Selbst, wenn man der Regelung eine positive Meinung nicht abspricht (und das will ich beileibe nicht, denn historisch gesehenmachte diese Regelung aus der Sicht der Religionsangehörigen ja Sinn), so wirkt sie heute im Zusammenhang mit bestimmten Staaten eher als kontraproduktiv und dürfte den Zielen des Islam eher entgegengegehen, als ihnen zu dienen.