hallo ines...
wenn du den beleg vom einzahlungsschein (noch) hast, ist es immerhin schon mal ein beweis, den man(n) dir nicht so leicht abschlagen kann...
melde dich doch einfach noch mal auf diesem postamt (auch wenn sie's versprochen haben und es immer noch nicht angerufen haben. irgendjemand muss es ja tun!)und frage nach...
lass nicht locker! können sie dir den die unterstellung von wegen "sie haben's ja zurückgezogen" beweisen? nicht oder? aber du hättest ja deinen beweis.
ich finde es komisch,l das es bei dir nicht funktioniert hat!
ansonsten musst du dir halt doch einen anwalt suchen, oder frag doch mal bei einer "neutralen " poststelle nach!
wünsch dir viel glück...