Die Beurteilung von Mord und Todschlag:
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass nach Auffassung der Scharia die Tötung eines Menschen, auch der vorsätzliche Mord - nicht zu den Kapitalverbrechen gehört, weil hier nicht Gottes Recht, sondern menschliches Recht verletzt wurde. Das bedeutet, dass Ehebruch unter die Kapitalverbrechen einzuordnen ist, während Mord zu den Vergehen mit Wiedervergeltung gehört:
So muss im schlimmsten Fall ein Ehebrecher gesteinigt werden, während ein Mörder mit Fasten und Zahlung eines Blutpreises davonkommt.

schönen Abend
Annabel