Ich habe diesen Hinweis in einem anderen Forum gefunden und stelle den mal so hier ein :

methler.org

Da ich den Sachverhalt oder die Richtigkeit nicht überprüfen kann, muss ich mich vom Inhalt der Webseite distanzieren, nicht aber von der Thematik!
Ich nehme das also mal als Anlass und stelle folgende Fragen in den Raum :
Sollen/dürfen/können ..
> solche Aufrufe im Internet veröffentlicht werden?
> überführte Straftäter an den Internetpranger gestellt werden?
> Eltern kontrollieren, was ihre Kids so im Internet treiben?

gruss
fux

Last edited by wuestenfux; 31/01/2007 11:00.