@Doni,
ich denke dieser Frau geht es ja erst einmal hier um Deutschland. Wenn man hier rechtskräftig geschieden ist, sämtlich Beglaubigungen hat (Landgericht, Konsulat), dann muss man es in TN durch einen Anwalt eintragen lassen, mehr nicht! Aber das kann ja gern der tunesische ExMann machen, oder nicht

LG Suzie