hi dann kann ich ja mal was dazu schreiben. nach dem neuen gesetz der zuwanderung fzf und aufenhalt steht:
Die reglung des nachzugs von ehegatten und lebenspartnern zu deutschen bleiben im wesentlichen unverändert.
Auf den ehegattennachzug zu deutschen besteht ein rechtsanspruch und zwar unabhängig von den einkommensverhältnissen des deutschen ehepartners. an diese gesetz müssen sich nun mal alle eigentlich halten. sofort einen anwalt nehmen denn so gehts ja nun nicht. ich kenne auch hartz empfänger und ihr mann ist auch in deutschland. nicht unterkriegen lassen. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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