"Die Remonstration ist bei der Botschaft oder dem Ausw.Amt einzulegen, mit der Remonstrationsentscheidung ergeht eine dem Widerspruchsbescheid vergleichbare Entscheidung der Botschaft und Euch werden die Entscheidungsgründe mitgeteilt."
das habe ich gerade gefunden...also dies wäre der erste schritt um die Gründe zu erfahren...