Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen
Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten sichergestellt sein muss. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört(e), dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass in § 28 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt wird. Eine Regelung zum Wohnraum, wie etwa in § 29 AufenthG, gibt es nicht.