ich habe mit jemanden gesprochen der beim lka in der abteilung abschiebung arbeitet. also wenn sie jemanden aufgreifen egal bei einer simplen kontrolle dann wird derjenige sofort in abschiebehaft genommen. bis alles geklärt ist bleibt er auch dort was doch zu längeren aufenthalten dauern kann. das problem ist bei wiedereinreise. selbst wenn derjenige heiratet und ein fzf beantragt,wird er probleme haben ob dies genehmigt wird. denn dem staat sind auch kosten entstanden die nicht gerade billig sind für die abschiebung. derjenige wird damit rechnen müssen eine lange sperre oder auch garnicht mehr in einem schengenstaat zu kommen. das sind die infos die ich bekommen habe, denn ich selbst habe davon nunmal keinen schimmer. lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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