...Denn ein Visum zur Familienzusammenführung vor der Hochzeit...
So etwas gibt es nicht, da man nichts zusammenführen kann, was noch nicht existiert <g>, ein Visum für den "Ehegattennachzug" ist erst nach der erfolgten Heirat möglich.
Es handelt sich hier, genauer gesagt um ein nationales Visum zum Zwecke der "Eheschließung", das aber, strenggenommen, nur ein Touristenvisum bis zum Tage der Eheschließung ist (deshalb auch Versicherung und Verpflichtungserklärung) - danach muß, strenggenommen, da der Visumszweck dann ja erfolgreich erloschen ist, dann die Aufenthaltserlaubnis (für Ehegatten) beantragt werden - der Zeitraum bis dahin kann dann durch eine Duldung überbrückt werden. :-)