...dass ein unternehmen in D keine ausländer (also extra für diesen job aus dem ausland holen! ) einstellen darf, wenn jemand in D (egal obD oder Ausländer, aber mit Arbeitserlaubnis für D) die anforderungen dieses jobs erfüllt...
Ja, so sieht es aus. Eine "Gleichbehandlung" auf dem Arbeitsmarkt gibt es nur für Personen, die sich mit einer Arbeitserlaubnis hier aufhalten (z.B. alle EU-Bürger) - mit einer solchen hätte man natürlich auch in Tunesien keine Probleme.