...willkür der beamten...
Das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern ist eine Ermessensentscheidung, die meist auf Verwaltungsverordnungen beruht und vergleichbare Fälle vergleichbar behandelt.
Willkür wäre dagegen eine Behandlung ganz nach Lust und Laune und völlig unabhängig vom Sachverhalt - da gibt es gewisse Länder, wo man das sehr anschaulich vorgeführt bekommt. :-)