Ja genau! Wenn Du schon einmal verheiratet warst, dann brauchst Du die Hochzeitsurkunde und das Scheidungsurteil. Sowohl für Dein Ehefähigkeitszeugnis hier in Deutschland, als auch übersetzt und beglaubigt für das TN-Standesamt bzw. den dortigen Notar! Hängt etwas von dem Standesamt ab. Ich sage aber nur eins - lieber alles beschaffen und übersetzen und beglaubigen lassen. Unser Notar war sehr genau und unsere Hochzeit wäre fast geplatz, weil er neben allen anderen Dokumenten auch noch die Internationale Sterbeurkunde von meiner zweiten Frau abgefordert hat. Obwohl sowohl auf dem Ehefähigkeitszeugnis als auch auf dem Auszug aus dem Heiratsregister Vermerke über den Tag und den Ort des Todes meiner zweiten Frau waren !


norbi