...Ich bin für Bestrafung ohne Gewalt. Man sollte nicht gleiches mit gleichem vergelten...

Der Leitgedanke des deutschen Strafrechtes ist ja auch nicht die Bestrafung, sondern die Korrektur und Wiedereingliederung desjenigen, der eine Verfehlung begangen hat. In z.B. den USA ist es andersherum, zu Tunesien kann ich nichts sagen, doch ich vermute, daß die Bestrafung dort ebenfalls das Hauptziel ist.

Hierzu aus dem deutschen Strafvollzugsgesetz:

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§ 2 Aufgaben des Vollzuges
(1) Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
(2) Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

§ 3 Gestaltung des Vollzuges
(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.
(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
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