Antwort auf:

Wow, na da muß ich gleich mal 2 Fälle wieder raufholen.

Und mich dann mal mit denen in Verbindung setzen.
Mal sehen was da rauskommt




sorry, jetzt muss ich mich aber echt wundern

liest du zum Wohle deiner Kunden keine Agbs

ich glaube die brauchst du nicht wieder heraussuchen..der Kunde hat mit Sicherheit, entweder die 10 Prozent per Verrechnungsscheck oder das Geld auf sein Konto überwiesen bekommen, insofern er das das Abbuchungsverfahren gewählt hat.

Claudia, sollte zu Weihnachten wirklich keiner ans Telefon gegangen sein, würde ich es mit einem Kulanzschreiben verschuchen, das kann manchmal Wunder bewirken..

grundsätzlich sollte man sich nach den AGBS der Veranstalter richten, wobei hier auch bei einigen immer noch Unterschiede zwischen einer Pauschalreise und Nur-Flug Buchungen gemacht werden

ein lieber Gruß´

Madi