...Wird das eigentlich auch vorher kontrolliert ob wir genügend verdienen?...

Nach den Buchstaben des Gesetzes darfst Du nicht für den Unterhalt einer ANDEREN in Deinem Haushalt lebende Person auf Sozialhilfe angewiesen sein, oder mit anderen Worten, Du darfst keine Sozialhilfe beziehen, um damit andere Haushaltsmitglieder (z.B. Kinder) zu unterhalten.
Beziehst Du entweder keine Sozialhilfe, oder, falls doch, mußt aber keine anderen Personen davon unterhalten, spielt Dein Einkommen keine Rolle.
Ein Ehegatte kann also ohne Probleme zu einem Sozialhilfeempfänger nachziehen, doch nicht, wenn dieser Sozialhilfeempfänger noch für andere Personen aufkommen muß.