Aha, nun verstehe ich Deinen Einwand - der Kommentar in Klammern stammte mir, denn nicht jeder Übersetzer wird ausgerechnet beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen sein, sondern vorwiegend diejenigen, die im Gerichtsbezirk wohnen - daß andere Übersetzer ebenfalls eine Zulassung erhalten können, steht dem ja nicht entgegen. :-)
Die Kernaussage lautet, daß nur Übersetzer, die für das Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen sind, für die Übersetzung der Geburtsurkunde akzeptiert werden - womöglich liegt das ja einfach daran, daß es das Oberlandesgericht ist, welches einen Dispens für die Erfordernis zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilt?