Das widerspricht doch nicht dem, was ich schrieb (Legalisation der Geburtsurkunde durch die Botschaft bzw. eine konsularische Vertretung). Was die Aufenthaltsbescheinigung angeht, so entscheidet letztlich die Behörde, die diese Bescheinigung verwendet, ob sie eine legalisierte Urkunde benötigt oder nicht - und in diesem Falle wird sie eben nicht benötigt.