Ich sprach heute mit einem Standesbeamten in Mülheim (RezBez. Düsseldorf, NW, Deutschland). Für die benachbarten Städte und Regierungsbezirke dürfte dieselbe, oder zumindest eine ähnliche, Regelung gelten:


Für die Eheschließung sind hier derzeit vom tunesischen Partner, der noch nicht verheiratet war und keine Kinder hat (also sozusagen der Normalfall), die folgenden Unterlagen erforderlich:

1) Reisepass im Original
und
2) Aufenthaltsbescheinigung der Polizeibehörde im Original (keine Meldebescheinigung, sondern die Bescheinigung, daß derjenige sich dort auch tatsächlich aufhält)
3) Geburtsurkunde MIT Personenstandangabe (ledig) UND Elternangabe im Original, nicht älter als 6 Monate

Nur die Urkunde (3) muß durch die Deutsche Botschaft in Tunis legalisiert sein, für (2) ist es nicht erforderlich, beglaubigte Kopien werden vom Standesamt angefertigt.

Die Urkunden (2) und (3) müssen dann übersetzt werden, und zwar von einem Übersetzer, der für den Bereich des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zugelassen ist (was im Normalfall dann nur auf dort niedergelassene Übersetzer zutrifft)

Sind alle Unterlagen beeinander, müssen die zukünftigen Ehepartner persönlich bei Standesamt die Eheschließung beantragen, zusätzlich muß der tunesische Teil dort persönlich die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Das letztere wird dann vom Standesamt zum Oberlandesgericht weitergeleitet, von wo innerhalb von ca. 4-6 Wochen die Befreiung ausgesprochen wird. Danach kann dann kurzfristig mit dem Standesbeamten der Termin für die Eheschließung vereinbart werden.
Falls in dieser Zeit ein FZF-Visum zum Zwecke der Heirat abläuft, kann es von der zuständigen Ausländerbehörde mit Beteiligung des Standesbeamten bis zum Tage der beabsichtigten Heirat auf maximal 6 Monate verlängert werden. Die Heirat muß allerdings innerhalb von 6 Monaten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes stattfinden.

Danach dann geht es ohne Standesamt weiter und diese Information ist deutschlandweit gültig:

Nach der Hochzeit muß der tunesische Teil dann die Hochzeit beim tunesischen Konsulat anzeigen und die Ehe in Tunesien von einem Notar für Familienangelegenheiten legalisieren lassen, danach ist die Ehe auch in Tunesien uneingeschränkt gültig.

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Wie ich hörte, seien Ehen mit tunesischen Staatsbürgern noch relativ einfache Fälle, schwieriger wäre es, eine Frau aus Gegenden von Marokko oder bestimmten anderen Ländern zu heiraten, da diese u.U. zeitlebens die Einwilligung der Eltern benötigt - oder aus Gegenden z.B. in Schwarzafrika, da dort wohl allein die Beschaffung von Dokumenten sehr schwierig sein muß.