Vielleicht könnten wir ja herausfinden, auf welche Umstände dies genau zutrifft und von wem diese Restriktionen auferlegt werden.
Unterschieden werden müssen offenbar 4 Fälle:
1) Touristenvisum
2a) FZF-Visum _zur_ Heirat (Einreise als Tourist)
2b) FZF-Visum _nach_ der Heirat (Einreise als Familienmitglied)
3) Schul- oder Arbeitsvisum
Zu 1) ist es definitv so, daß es nicht Pflicht ist, das Land auf dem Luftwege zu verlassen, es kann z.B. auch eine Fähre benutzt werden. Die Botschaft verlangt vor der Erteilung des Visums Unterlagen über die Rückkehr (Rückflug/-fahrtticket).
Zu 2a-b) und 3) habe ich keine selbst überprüften oder ausprobierten Informationen, vielleicht können die ja von anderen beigetragen werden.
Zusatz: Im Internet gibt es Berichte darüber, daß es insbesondere Probleme mit Alitalia gibt und die offenbar die offizielle Regelung, daß weder bei einem Schengen- noch bei einem nationalen Visum eines Schengenstaates ein Transitvisum für den Fall des Umsteigens in einem Schengen-Staat erforderlich ist. Es verdichtet sich bei mir der Eindruck, daß die genannte nicht-korrekte Verfahrensweise fluglinienbezogen, wenn nicht sogar mitarbeiterbezogen ist - es wäre schön, wenn irgendjemand eigene Erfahrungen oder erhaltene Informationen dazu beisteuern könnte.