Wurde die Zurückweisung durch das Bordpersonal oder durch die Polizei oder durch die Zollbehörden ausgesprochen?
Ich kann mir das nur so erklären, daß das wegen der One-Way-Buchung geschehen ist und dieser Flug deshalb ein Direktflug sein mußte (also ohne Umsteigen, damit sich der Visum-Aussteller sicher ist, daß die Person auch wirklich ins Zielland reist). Merkwürdig kommt es mir dennoch vor, da die Person das Land ja auch mit einem Auto hätte verlassen können und insofern Deutschland nicht direkt hätte erreichen können.
Ich werde mich aber, sobald ich in Tunesien bin, einmal ultimativ dazu sachkundig machen.
Du solltest es auf keinen Fall versäumen, bei der Gesellschaft, die Dir das erste Ticket ausgestellt hat, an ihrem Hauptsitz einen Schadensersatzanspruch zu stellen, da das Ticket beim Kauf UND noch einmal per Nachfrage explizit als gültig für die beabsichtigte Reise bestätigt worden ist. Der enstandene Schaden wird dabei auf die Mehrkosten der Reise sowie einer angemessenen Entschädigung für Umstände beziffert.