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Re: Wahl der Fluglinie bei FZF
[Re: Yasemine06]
#190076
21/12/2006 09:00
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Wurde die Zurückweisung durch das Bordpersonal oder durch die Polizei oder durch die Zollbehörden ausgesprochen?
Ich kann mir das nur so erklären, daß das wegen der One-Way-Buchung geschehen ist und dieser Flug deshalb ein Direktflug sein mußte (also ohne Umsteigen, damit sich der Visum-Aussteller sicher ist, daß die Person auch wirklich ins Zielland reist). Merkwürdig kommt es mir dennoch vor, da die Person das Land ja auch mit einem Auto hätte verlassen können und insofern Deutschland nicht direkt hätte erreichen können.
Ich werde mich aber, sobald ich in Tunesien bin, einmal ultimativ dazu sachkundig machen.
Du solltest es auf keinen Fall versäumen, bei der Gesellschaft, die Dir das erste Ticket ausgestellt hat, an ihrem Hauptsitz einen Schadensersatzanspruch zu stellen, da das Ticket beim Kauf UND noch einmal per Nachfrage explizit als gültig für die beabsichtigte Reise bestätigt worden ist. Der enstandene Schaden wird dabei auf die Mehrkosten der Reise sowie einer angemessenen Entschädigung für Umstände beziffert.
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Re: Wahl der Fluglinie bei FZF
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#190082
27/12/2006 11:57
27/12/2006 11:57
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Vielleicht könnten wir ja herausfinden, auf welche Umstände dies genau zutrifft und von wem diese Restriktionen auferlegt werden.
Unterschieden werden müssen offenbar 4 Fälle:
1) Touristenvisum 2a) FZF-Visum _zur_ Heirat (Einreise als Tourist) 2b) FZF-Visum _nach_ der Heirat (Einreise als Familienmitglied) 3) Schul- oder Arbeitsvisum
Zu 1) ist es definitv so, daß es nicht Pflicht ist, das Land auf dem Luftwege zu verlassen, es kann z.B. auch eine Fähre benutzt werden. Die Botschaft verlangt vor der Erteilung des Visums Unterlagen über die Rückkehr (Rückflug/-fahrtticket).
Zu 2a-b) und 3) habe ich keine selbst überprüften oder ausprobierten Informationen, vielleicht können die ja von anderen beigetragen werden.
Zusatz: Im Internet gibt es Berichte darüber, daß es insbesondere Probleme mit Alitalia gibt und die offenbar die offizielle Regelung, daß weder bei einem Schengen- noch bei einem nationalen Visum eines Schengenstaates ein Transitvisum für den Fall des Umsteigens in einem Schengen-Staat erforderlich ist. Es verdichtet sich bei mir der Eindruck, daß die genannte nicht-korrekte Verfahrensweise fluglinienbezogen, wenn nicht sogar mitarbeiterbezogen ist - es wäre schön, wenn irgendjemand eigene Erfahrungen oder erhaltene Informationen dazu beisteuern könnte.
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