Antwort auf:
Das Auswärtige Amt sagt dazu dies: >>> Art. 6 der Verfassung garantiert die Gleichheit aller Bürger. Monogamie und Ehescheidung sind gesetzlich garantiert. Die weitgehende Emanzipation der Frauen wurde bereits in der ersten Verfassung des Landes festgelegt, Tunesien spielt hier eine Vorreiterrolle in der arabischen Welt. Im islamisch geprägten Familienrecht derzeit noch existierende Benachteiligungen bei Scheidung und Erbfall sollen durch Novellierung bestehender Gesetze beseitigt werden. <<<
ja gesetzlich ist es festgelegt... aber doch nicht immer in den köpfen... das find ich schade... wird wohl noch ne zeit dauern, bis es auch die köpfe erreicht... wie so oft... findet man schließlich auch in anderen ländern 
Erinnerungen sind das Land, aus dem wir nicht vertrieben werden können.
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