Das Auswärtige Amt sagt dazu dies:
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Art. 6 der Verfassung garantiert die Gleichheit aller Bürger. Monogamie und Ehescheidung sind gesetzlich garantiert. Die weitgehende Emanzipation der Frauen wurde bereits in der ersten Verfassung des Landes festgelegt, Tunesien spielt hier eine Vorreiterrolle in der arabischen Welt. Im islamisch geprägten Familienrecht derzeit noch existierende Benachteiligungen bei Scheidung und Erbfall sollen durch Novellierung bestehender Gesetze beseitigt werden.
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Allerdings sollte man auch einmal einen Blick auf diesen Artikel werfen, auch wenn er nicht direkt zum Thema gehört:

[url=http://www.taz.de/pt/2006/03/10.1/mondeText.artikel,a0052.idx,15#anfang[/url]