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Re: Merguez aus Tunesien mitbringen??
[Re: Tanit]
#189412
18/12/2006 22:45
18/12/2006 22:45
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Mitglied***
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Beiträge: 44,033
Gera
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Antwort auf:
Merguez gibt es auch manchmal bei Rewe oder bei Kaufland.
Und die schmecken richtig lecker, ich kaufe sie auch immer im Kaufland.
Claudia
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Re: Merguez aus Tunesien mitbringen??
[Re: LOE060924]
#189423
02/01/2007 21:13
02/01/2007 21:13
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Joined: Nov 2006
Beiträge: 51 Bonn
cc_414
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Beiträge: 51
Bonn
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Hier ein Hinweis vom Zoll:
Einfuhr von Fleisch und Milch im Reiseverkehr und in Kleinsendungen Zum 01.05.2004 ist die Verordnung (EG) Nr. 745/2004 mit strengeren Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen zum persönlichen Ge- und Verbrauch in der EU in Kraft getreten.
Die Maßnahme, die EU-weit gilt, ist gegen die Einschleppung von Tierseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest, gerichtet. Die o.a. Waren dürfen im Reiseverkehr oder in Kleinsendungen nur eingeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie z.B. Käse oder Wurstwaren einschließlich Konserven privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Das heißt, Reisende, die solche Waren mit sich führen, dürfen nur noch über bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, einreisen. Zudem müssen die Erzeugnisse von einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr "GVDE") begleitet sein.
Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind Erzeugnisse, die aus Andorra, Norwegen, San Marino stammen. Ausgenommen sind darüber hinaus Säuglingsnahrung und medizinisch erforderliche diätetische Nahrungsmittel in ungeöffneten Verkaufsverpackungen. Auch Nahrungsmittel, die Milch oder Sahne in geringen Mengen enthalten (z.B. Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse), sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.
Fleisch, Milch sowie Erzeugnisse daraus dürfen aus den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz nur bis zu einer Menge von höchstens 5 kg je Person eingeführt werden.
Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, so werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.
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