Hallo..

dieser generelle Anspruch besteht durch das Grundgesetz und dem besonderen Schutz der Ehe.. ABER, falls jemand in D eine kriminelle Vorgeschichte hat.. und illegaler Aufenthalt ist nunmal kein Kavaliersdelikt, dann wird das ne harte Nuss. Denn er ist dann ja visatechnisch aufgefallen..also auch noch einschlägig belastet. Ich denke, das gäbe Probleme. Erstmal sollte er raus aus D und alles tun, das er nicht abgeschoben wird sondern freiwillig geht. Weil, wenn abgeschoben.. dann wird das garantiert nix.

LG



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.