Hallo ameise, ich bin jetzt selbst als ich die Beiträge las durcheinander gekommen und hab deshalb noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut:
also, wenn du das Ehefähigkeitszeugnis schon hast, ist es kein Problem mehr. Nein, du musst damit nun gar nichts mehr machen, sondern ihr geht damit und den anderen benötigten Papier auf die deutsche Botschaft. Dort gebt ihr es morgens ab (8-10 Uhr) und bekommt es ab 14 Uhr mit einem Vermerk der deutschen Botschaft wieder, der die Echtheit beurkundet. Du siehst dies auch auf dem Merkblatt für die Eheschließung in Tunesien der deutschen Botschaft, da steht genau dabei, welche der Dokumente in Deutschland übersetzt und begleubigt werden müssen.
Du brauchst noch: -Reisepass (orignial), - bei Bedarf Scheidungsurkunde vorangegangener Ehen,(mit Übersetzung) - internationale neue Geburtsurkunde, - Meldebescheinigung (mit Übersetzung) - Attest von tun. Arzt,
ALso kurz und gut: Ehefähigkeitszeugnis muss nicht übersetzt werden!