...Weiß jemand in wieweit man zu belangen ist wenn man sich verpflichtet hat und dann die Familie des Neffen doch nicht für ihn aufkommt?...
Wer sich verpflichtet, der haftet mit seinem ganzen Vermögen für Kosten, die staatlichen Stellen entstehen (Sozialhilfe, Krankenfürsorge, Abschiebeprozedur), das können schnell sehr hohe Summen werden.
...Es ist sicher nicht die gleiche Verpflichtungserklärung ...
Doch, und auch der Zweck ist derselbe.