Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe sehr jemand kann meine Frage beantworten.
Der Schwager meines Mannes, hat einen Neffen, der gerne in Deutschland studieren möchte. Anscheinend hat die Familie des Neffen genug finazielle Mittel, um ihm das Studium in D. zu ermöglichen. Er braucht jedoch jemanden in Deutschland der sich Verpflichtet für ihn aufzukommen.
Weiß jemand in wieweit man zu belangen ist wenn man sich verpflichtet hat und dann die Familie des Neffen doch nicht für ihn aufkommt ???
Oder : Wie bzw. Wo gibt man diese Erklärung ab ? Es ist sicher nicht die gleiche Verpflichtungserklärung wie wenn ich jemanden zum Besuch in Deutschland einlade.(?)
Würde mich freuen wenn jemand da was zu weiß...

danke
Liebe Grüße
Habibti1001