Antwort auf:

...dass Deutsche nicht 2 Pässe haben dürfen...

Richtig, eventuelle Ausnahmen können aber genehmigt werden, doch nur für den Fall, daß z.B. ein Staat seinen Staatsbürger nicht entläßt, wenn er die deutsche annimmt (also nicht für einen Deutschen, der eine weitere Nationalität annehmen will, weil man in Deutschland seine Staatsbürgerschaft aufgeben kann).
Vernmutlich gelten auch noch Ausnahmen für sogenannte VIPs, bei denen der deutsche Staat ein Interesse daran hat, sie als Staatsbürger zu bekommen...



...und die Kinder aus binationalen Ehen dürfen auch ganz legal die Staatsbürgerschaften ihrer Eltern haben (seit ca. 1980)


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)