...In diesem Fall ist die Scheidung in Deutschland rechtsgültig, nicht jedoch in Tunesien, weil dort andere Vorschriften gelten. Im Zweifelsfall müsste die Scheidung in Tunesien nochmals beantragt werden...

Da bin ich mir nicht sicher, weil durch internationale Übereinkunft Tunesien eherechtliche Angelegenheiten (z.B. Eheschließung) anerkennt.
Inwieweit sich dies auch auf nicht-weltliche (religiöse) Entitäten erstreckt, ist allerdings eher fraglich (aber das ist ja auch z.B. beim Katholizismus so).